Betreuungsverfahren
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Das Betreuungsverfahren ist ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und hat in Deutschland die Entmündigung seit 1. Januar 1992 abgelöst. Seitdem gibt es für Volljährige eine Betreuung gemäß § 1814 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die jedoch auf Teilbereiche (zum Beispiel finanzielle oder rechtliche Angelegenheiten) beschränkt werden kann. Bis 2022 war dies in den §§ 1896 ff. BGB geregelt.
1 Literatur
- Bundesministerium der Justiz: Betreuungsrecht, mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht, Berlin 2022
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