Beratungsfehler
Bei einem Beratungsfehler ist zu unterscheiden zwischen Schlecht- oder Falschberatung. Für die Beratungshaftung macht dies zunächst keinen grundsätzlichen Unterschied. Eine berufliche Haftpflichtversicherung deckt nur bestimmte Fälle ab. Schlechtberatung kann aus mangelnder Kenntnis seitens des Beraters erfolgen. Falschberatung kann auch vorsätzlich erfolgen, wenn zum Beispiel eine Bank riskante Geldanlagen wider besseres Wissen für sicher erklärt. Werden während eines Rechtsstreits vom Gericht und einem Rechtsanwalt unterschiedliche Rechtsansichten vertreten, so begründet dies noch keinen Anhaltspunkt für eine Falschberatung durch den Rechtsanwalt.[1] Ein Beratungsfehler liegt vor, wenn Aufklärungspflichten verletzt werden und dadurch beim Beratenen ein Schaden entstanden ist, etwa wenn der Erwerb der Kapitalanlage aufgrund einer fehlerhaften Information ursächlich für den späteren materiellen Schaden ist.[2]
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1 Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Beratungsfehler) vermutlich nicht.
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2 Einzelnachweise
- Hochspringen ↑ BGH, Urteil vom 6. Februar 2014, Az.: IX ZR 245/12
- Hochspringen ↑ BGH, Urteil vom 12: Mai 2009, Az.: XI ZR 586/07
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