Benzin-Blei-Gesetz

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Das Benzinbleigesetz begrenzte seit 1. Januar 1972 die Zusätze von Bleiverbindungen (vor allem Tetraethylblei) in Motorenbenzin in der Bundesrepublik Deutschland auf 0,4 g/l und ab 1. Januar 1976 auf 0,15 g/l. 1978 folgte eine europäische Regelung zur Begrenzung des Bleigehalts auf 0,4 g/l in Kraftstoffen.[1] Am 1. Februar 1988 wurde verbleites Normalbenzin verboten, andere Benzinsorten folgten auf europäischer Ebene zum 1. Januar 2000. Das Gesetz lässt heutzutage nur noch wenige Ausnahmen zu.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

1 Einzelnachweise

  1. Richtlinie 78/611/EWG des Rates vom 29. Juni 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Bleigehalt des Benzins ABl. L 197 vom 22. Juli 1978

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