Belgische Abgeordnetenkammer

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Die Belgische Abgeordnetenkammer ist in Belgien eine der beiden Parlamentskammern. Sie wird auch kurz nur als Kammer oder als Unterhaus bezeichnet. Gemeinsam mit dem Senat stellt sie die Legislative dar. Der Ursprungstext der Verfassung sah vor, dass Kammer und Senat gleichberechtigt waren. Die Kammer ist heutzutage in folgenden Fällen allein zuständig:

  • Einbürgerungen;
  • Gesetze über die zivil- und strafrechtliche Verantwortlichkeit der Minister;
  • Haushaltspläne und Rechnungen des Staates, außer für die eigene Dotation des Senats;
  • Festlegung des Armeekontingentes.

Die Wahlen zur Abgeordnetenkammer werden alle fünf Jahre in 11 Wahlkreisen abgehalten. Diese Wahlkreise sind seit 2012 deckungsgleich mit den 10 Provinzen sowie der Region Brüssel-Hauptstadt. Es werden insgesamt 150 Abgeordnete gewählt.

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