Bauantrag
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Der Bauantrag ist der Antrag eines Bauherrn auf eine Baugenehmigung. In der Bundesrepublik Deutschland werden Einzelheiten durch die jeweilige Landesbauordnung und weitere Verordnungen des Bundeslandes geregelt. Grundsätzlich ist für das Erstellen eines Bauantrags ein vorlageberechtigter Verfasser, meist ein Architekt erforderlich. Unter seiner Verantwortung werden die Baubeschreibung, Zeichnungen und Berechnungen erstellt. Er und der Bauherr unterschreiben die Bauantragsformulare.
Zur Klärung von wichtigen Einzelfragen kann vor einem Bauantrag zunächst eine Bauvoranfrage gestellt werden. Viele Behörden ermöglichen heutzutage die Stellung der Anträge auf elektronischem Weg.
1 Weblinks
- Bauantrag in Baden-Württemberg
- Bauantrag in Bayern
- Bauantrag in Berlin
- Bauantrag in Brandenburg
- Bauantrag in Bremen
- Bauantrag in Hamburg
- Bauantrag in Hessen
- Bauantrag in Mecklenburg-Vorpommern
- Bauantrag in Niedersachsen
- Bauantrag in Nordrhein-Westfalen auf der Internetseite der Architektenkammer
- Bauantrag in Rheinland-Pfalz
- Bauantrag im Saarland
- Bauantrag in Sachsen
- Bauantrag in Sachsen-Anhalt
- Bauantrag in Schleswig-Holstein
- Bauantrag in Thüringen
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