Bundesausbildungsförderungsgesetz

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Basisdaten
Titel: Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung
Kurztitel: Bundesausbildungsförderungsgesetz
Abkürzung: BAföG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht, Sozialrecht
Ursprüngliche Fassung vom: 26. August 1971
(Vorlage:BGBl)
Inkrafttreten am: 1. September 1971
Neubekanntmachung vom: 7. Dezember 2010
(Vorlage:BGBl, ber. Vorlage:BGBl)
Letzte Änderung durch: Art. 3 G vom 21. Dezember 2022
(Vorlage:BGBl)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
31. Dezember 2022
(Art. 8 G vom 21. Dezember 2022)

Das Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz (BAföG) ermöglicht und regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten in Deutschland.

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