Versteigerung
Eine Versteigerung oder Auktion ist eine Verkaufsveranstaltung, bei der die Kaufinteressierten („Bieter“) verbindliche Preisvorschläge („Gebote“) auf die angebotenen Gegenstände abgeben. Eine besondere Form ist die Zwangsversteigerung. In einigen Staaten gibt es entsprechende gesetzliche Regelungen dazu. In Deutschland ist die traditionelle Versteigerung in § 156 BGB geregelt, eine Versteigerererlaubnis nach § 34b GewO erforderlich. Im Internet gelten die meisten staatlichen Regelungen zwar nicht, doch werden dort die internationalen Gepflogenheiten teilweise eingehalten, so dass auch Privatpersonen dort auf verschiedenen Portalen etwas versteigern können. Der Verkäufer bzw. Auktionator kann dabei zunächst ein Mindestgebot festsetzen.
Die Versteigerungsbedingungen müssen für jedermann zugänglich sein. In der Regel sind die Versteigerungsbedingungen zum Beispiel in einem Auktionskatalog abgedruckt. Ebenso ist der Veranstalter bzw. der Auktionator verpflichtet, vor der Auktion auf die Versteigerungsbedingungen und deren Zugänglichkeit hinzuweisen.[1]
Das Wort Auktion kommt von dem lateinischen auctio und bedeutet „Vermehrung, Versteigerung“.[2] Dabei wird ähnlich wie bei dem deutschen Wort davon ausgegangen, dass der Verkauf an den Höchstbietenden Kaufinteressenten erfolgt. Es gibt aber auch die „Rückwärtsauktion“ (englisch reverse auction), bei der absteigende Preise genannt werden – die Gebote fallen also.[3] Seit 2019 bietet zum Beispiel Ebay diese Möglichkeit zusätzlich an.
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