Augsburger Religionsfrieden

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Als Augsburger Reichs- und Religionsfrieden (oft kurz Augsburger Religionsfrieden) wird ein Reichsgesetz im Heiligen Römischen Reich bezeichnet, das den Anhängern eines Bekenntnistextes des Protestantismus von 1530, von Philipp Melanchthon und Mitarbeitern verfasst, dauerhaft ihre Besitzstände und freie Religionsausübung zugestand. Das Gesetz wurde am 25. September 1555 auf der Versammlung der Reichsstände (Reichstag) zu Augsburg zwischen Ferdinand I., der seinen Bruder Kaiser Karl V. vertrat, und den Reichsständen geschlossen.[1]

1 Andere Lexika





2 Einzelnachweise

  1.  Gerhard Ruhbach: Augsburger Religionsfrieden. In: Evangelisches Lexikon für Theologie und Gemeinde. 1, R. Brockhaus Verlag, Wuppertal 1992, ISBN 3-417-24641-5, S. 157.

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