Asylmissbrauch
Asylmissbrauch (auch Asylbetrug genannt) ist ein Begriff im Kontext von Debatten um Asyl.[1][2]
1 Rechtslage
Ein Asylantrag gilt als unbegründet, wenn offensichtlich ist, dass sich der Ausländer nur aus wirtschaftlichen Gründen oder um einer allgemeinen Notsituation oder einer kriegerischen Auseinandersetzung zu entgehen, in Deutschland aufhält. In bestimmten Fällen kann ihm nach § 24 Aufenthaltsgesetz i.V.m. Richtlinie 2001/55/EG vom 20. Juli 2001 vorübergehender „humanitärer Schutz“ gewährt werden. Es gilt dann z.B. als Flüchtling. Die Vorschriften des Asylrechts haben Vorrang vor den allgemeinen Vorschriften des Ausländerrechts. Artikel 18 erklärt, dass es auch einen Missbrauch des Asylrechts „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ gibt.[3]
2 Einzelnachweise
- ↑ Doreen Müller: Flucht und Asyl in europäischen Migrationsregimen. Universitätsverlag Göttingen 2010, ISBN 978-3-941875-71-5 (Zugleich Dissertation an der Universität Göttingen 2010, open access verfügbar), besonders S. 185.
- ↑ Martin Wengeler: Topos und Diskurs. Begründung einer argumentationsanalytischen Methode und ihre Anwendung auf den Migrationsdiskurs. Niemeyer, Tübingen 2003, ISBN 3-484-31244-0, S. 313 f. (Online).
- ↑ Artikel 18 des Grundgesetzes.
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