Arran Titley
Arran Sue Titley (* 22. März 1899 in Atlanta; † 9. Oktober 1973 in New York) war eine US-amerikanische Schauspielerin, die hauptsächlich durch ihr Privatleben bekannt war.
Inhaltsverzeichnis
Übrigens: Die PlusPedia ist NICHT die Wikipedia. Wir sind ein gemeinnütziger Verein, PlusPedia ist werbefrei. Wir freuen uns daher über eine kleine Spende! |
1 Leben
Arran Titley war die vierte und damit jüngste Tochter von Rose und Andrew Titley. Sie wuchs in Atlanta auf und verließ es nach ihrem Schulabschluss in Richtung Los Angeles. Dort gelangte Titley ans Theater und spielte von 1918 bis 1919 dort diverse Rollen.
1920 unterschrieb Titley einen Vertrag beim Filmstudio Balkan Production. Im Dezember 1921 erschien ihr einziger Film Lasso der Liebe. Der Film floppte jedoch gnadenlos an den Kinokassen. Titley blieb nach dem Misserfolg dem Studio erhalten, bis das Studio im August 1925 schloss.
Während ihrer Arbeit lernte Titley den Hausmeister John Gulard kennen und lieben. Nachdem beide im Sommer 1925 ihren Arbeitsplatz verloren, beschlossen sie zu heiraten. Im März 1926 heirateten sie und im Dezember 1926 kam ihr erstes Kind Tochter Zoè zur Welt. Titley versuchte nach der Geburt wieder als Schauspielerin zu arbeiten, scheiterte jedoch auch am Theater. Im März 1928 bekam das Paar ihr zweites Kind Robert. Aufgrund des Misserfolges am Theater verfiel Titley in große Depressionen und ihre Ehe schien an ihren Depression zu zerbrechen. Im Januar 1933 kam das dritte Kind des Paares Suzanne zur Welt. Schließlich reichte Gulard 1935 die Scheidung ein, musste Titley und den Kindern aber Unterhalt zahlen, da Titley seit Ende des Filmstudios im Jahr 1925 nicht mehr arbeitete.
1937 heiratete sie den 31-jährig älteren Öl-Besitzer Zuza Obulae. Die Ehe wurde äußert medienprächtig beobachtet. Titley erlang mit der Ehe größere Bekanntheit, als sie es zu Filmzeiten hatte. 1940 bekam Titley ihr viertes Kind Frank. 1942 kam heraus, dass Obulae eine Affäre hatte. Titley trennte sich von ihm und reichte Ende 1942 die Scheidung ein. Es folgte ein medienprächtig ausgetragener Rosenkrieg. Im Oktober 1943 bekam Titley zehn Millionen US-Dollar zugesprochen aufgrund der Affäre sowie der hohen Unterhaltszahlungen für Frank.
1944 heiratete Titley den finnischen Schauspieler Robej Hanskard. 1947 gab das Paar ihre Trennung bekannt, da Titley in eine Entzugsklinik gebracht wurde aufgrund ihrer manischen Depressionen, die sie seit Ende ihrer Filmkarriere besaß. Das Paar begann eine Paartherapie und war seit 1948 wieder liiert.
Titley war seit ihrer Trennung von Obulae ein gerngesehener Gast auf verschiedenen Galas. Desweiteren schrieb sie 1956 ein Buch zu ihrer Ehe mit Obulae. 1957 scheiterte schließlich ihre Ehe mit Hanskard. Vor Gericht konnte Titley erneut zwei Million US-Dollar Unterhalt herausklagen. Aufgrund ihrer drei gescheiterten Ehen begann Titley sich mit Selbstzweifeln zu plagen. 1959 ging sie erneut zur Entzugsklinik. 1960 feierte sie als Autorin mit dem Roman Unknown Friend debüt. Das Buch floppte jedoch. 1962 heiratete sie den gleichaltrigen John Susen. Dieser schien ihr Halt zu sein, bis Susen 1967 an einem Herzinfakt starb. Titley schien erneut den Halt zu verlieren und wurde in eine Nervenklinik gebracht. 1969 verließ Titley Los Angeles und zog nach New York. Dort schrieb sie noch zwei Bücher, ehe sie am 9. Oktober 1973 74-Jährig verstarb.
2 Filmografie
- 1921: Lasso der Liebe
3 Bücher
- 1956: Leben im Zerstörten (Autobio)
- 1960: Unknown Freind (Romanze)
- 1970: Falling (Romanze)
- 1972: Hurts (Romanze)
4 Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Arran Titley) vermutlich nicht.
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.