Arbeitszeugnis
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Ein Arbeitszeugnis (in Österreich und in Deutschland auch Dienstzeugnis) ist eine vom Arbeitgeber ausgestellte Urkunde über das Arbeitsverhältnis und dessen Dauer (§ 630 BGB). Es enthält außer einer Beschreibung der Tätigkeit auch eine Wertung, die normalerweise verschlüsselt zu Papier gebracht wird.
Die gesetzlichen Regelungen sind unzureichend. Als Maßstab gelten die Entscheidungen der Arbeitsgerichte.
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