Arbeitsgericht

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Das Arbeitsgericht ist regelmäßig das Gericht erster Instanz für Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis stehen. Die Arbeitsgerichte sind zuständig in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie für die Streitigkeiten zwischen den Tarifvertragsparteien.

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