Arbeitsangebote des Jobcenters im Sex-Gewerbe

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Arbeitsangebote des Jobcenters im Sex-Gewerbe - also im Bereich der Prostitution - sind Einzelfälle. Einerseits bieten sie arbeitslosen Menschen eine reale Möglichkeit, aus der Armutsfalle und sozialen Isolation zu entkommen. Andererseits ist es für die meisten Menschen unzumutbar, sich seinen Lebensunterhalt im sogenannten Schmuddel-Milieu aus Lust, Gier und käuflichem Sex verdienen zu müssen. In Deutschland wurde 2016 das Prostituiertenschutzgesetz eingeführt.

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1 Fallbeispiele

1.1 Claire K.

  • Die 22-jährige Claire K. suchte eine Lehrstelle.
  • Darauf schickte ihr das Jobcenter mehrere Vorschläge. Darunter auch ein Jobangebot bei der Firma Diskret GmbH.
  • Bei dieser Firma handelt sich um eine Firma, die schlicht Prostituierte vermittelt.
  • Im Jobangebot hieß es:
"Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt in der redaktionellen und graphischen Bearbeitung von erotischen Inhalten und Themen auf unserem Online-Portal."
  • Claire K. schaute sich darauf hin die Webseite der Firma, auf der nackte Frauen in eindeutigen Posen zu sehen sind und auf der mit Sex-Praktiken wie Fesselspiele, Anal aktiv geworben wird, an und meinte:
"Was ich da sah, war ekelerregend und abstoßend!"
  • Claire K. fühlte sich vom Jobcenter gedemütigt und meinte:
"Mich in diese Verlegenheit zu bringen, ist eine Frechheit. Das Stellenangebot ist beschönigend, von Prostitution ist gar nicht die Rede."

1.2 Verena Storm

  • Verena Storm arbeitete jahrelang als Prostituierte.
  • Als sie den harten Anforderungen dieser Arbeit nicht mehr gewachsen war, verlangte das Jobcenter per Eingliederungsvereinbarung von ihr „weiterhin Ausüben der Nebentätigkeit“.
  • Damit hat das Jobcenter sie dazu aufgefordert bzw. verpflichtet weiterhin als Prostituierte zu arbeiten. [1]

2 Weblinks

3 Einzelnachweise

  1. www.menschenschutzbund.blog.de

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