Anal- oder Vaginalvisitation
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Eine Anal- oder Vaginalvisitation gehört zu den Bereichen der Leibesvisitation. Dabei erfolgt eine Durchsuchung auf in der Körperregion befindliche Gegenstände (z. B. Drogen oder gefährliche Gegenstände).
Diese hoheitliche Maßnahme kann auch gegen den Willen der durchsuchten Person erfolgen. Wichtig sind dabei jedoch die gesetzlichen Voraussetzungen, da sie sonst strafrechtlich relevant sind. Solche Visitationen können auch in Justizvollzugsanstalten bei Antritt der Freiheitsstrafe stattfinden.
Inhaltsverzeichnis
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1 Weblinks
- http://www.menschenrechte.ac.at/docs/06_5/06_5_04 Leibesvisitation der Besucher einer Haftanstalt
2 Init
Benutzer:Technosenior, wikibay
3 Init-Quelle
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