Alte Eidgenossenschaft

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Als Alte Eidgenossenschaft wird die Schweizerische Eidgenossenschaft in der Form bezeichnet, wie sie von den ersten Bündnissen im 13./14. Jahrhundert bis zum Einmarsch der Franzosen und dem Beginn der Helvetischen Republik 1798 bestand. Die Alte Eidgenossenschaft war staatsrechtlich gesehen ein lockerer Staatenbund, der stark von den Machtinteressen der einzelnen Mitglieder geprägt war.[1] Sie bestand aus den als Orte bezeichneten selbständigen Mitgliedsstaaten (zunächst die drei Gründer-Orte Schwyz, Uri und Unterwalden, heute Nidwalden und Obwalden, dann acht Orte und ab 1513 13 Orte) mit ihren jeweiligen Untertanen-Gebieten sowie den Zugewandten Orten und den Gemeinen Herrschaften.

1 Andere Lexika





2 Einzelnachweise

  1. Norbert Domeisen: Schweizer Verfassungsgeschichte, Geschichtsphilosophie und Ideologie. Bern 1978, S. 27 ff. Volltext WebCite

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