Absolute Mehrheit
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Bei der absoluten Mehrheit handelt es sich um eine besondere, qualifizierte Mehrheit mit mehr als die Hälfte der Stimmen oder Wähler. Aufgrund des Wahlsystems kann sich durch die Sitzverteilung auch eine absolute Mehrheit bei weniger als 50 % der Wählerstimmen ergeben. Zu unterscheiden ist daher die relative Mehrheit.
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