A priori – a posteriori
Die Begriffe a priori und a posteriori sind urspünglich ein von den Scholastikern eingeführtes Begriffspaar der Erkenntnistheorie. Apriorische Erkenntnisse sind von der menschlichen Erfahrung (Empirie) unabhängige, rein aus der Vernunft gewonnene Erkenntnisse und Urteile. Immanuel Kant fasst unter a priori die Bedingungen und Situationen zusammen, die Erfahrung erst möglich machen, d.h. notwendige und streng allgemeingültige Rahmendingungen wie Raum und Zeit, aber auch analytische Urteile, Kategorien und Vernunftsbegriffe. A posteriori kennzeichnet hingegen alle Urteile aufgrund vorhandener Erkenntnisse und Erfahrungen, die keine Allgemeingültigkeit beanspruchen können.[1]
Ihre urteilstheoretische Bedeutung haben die Begriffe a priori und a posteriori erst seit Mitte des 17. Jahrhunderts, spätestens aber seit Kant. Zuvor wurden sie in der Scholastik als Übersetzung der Begriffe „proteron“ und „hysteron“ (Bedingung und Bedingtes) von Aristoteles verwendet.[2] Der Begriff a posteriori ist aus mittellateinisch a ‚von … her‘ und posterius ‚das spätere, hintere, jüngere, folgende‘ zusammengesetzt,[3] priori von prius ‚das vordere, frühere, erste [von zweien]‘.[4]
Einzelnachweise
- ↑ Christoph Delius, Matthias Gatzemeier, Deniz Sertcan und Kathleen Wünscher: Geschichte der Philosophie – Von der Antike bis Heute, Könemann Verlagsgesellschaft, Köln, 2000, Seite 112
- ↑ H. Scherpers, A priori/a posteriori, I. In: Historisches Wörterbuch der Philosophie. Band 1, S. 462–467 (online).
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/A_posteriori
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/A_priori
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