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Rentenversicherung

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Die Rentenversicherung ist eine Versicherung, die vorwiegend der Altersversorgung als Rente dient. In der Theorie wird zwischen der kapitalgedeckten und der umlagefinanzierten Rentenversicherung unterschieden. Der US-amerikanische Wirtschaftswissenschaftler Paul A. Samuelson hat nachgewiesen, dass es in der Praxis keinen Unterschied zwischen diesen beiden Systemen gibt, da beide auf den gegenwärtigen Geldkreislauf angewiesen sind und größere Mengen an Kapital auf Dauer nicht ohne Wertverlust gehortet werden können. Zudem können mit den Steuereinnahmen Verluste in der staatlichen Rentenversicherung ausgeglichen werden.

Geschichte

Bereits 1889 führte Otto von Bismarck die staatliche Rentenversicherung in Deutschland ein. Diese sah eine Altersrente ab dem 70. Lebensjahr vor; Voraussetzung dafür waren mindestens 30 Jahre Beitragszahlung. Im Jahr 1891 betrug der Beitragssatz 1,7 %, die Beitragszahlung erfolgte anfangs durch Verwendung von Beitragsmarken. Die Versicherungspflicht galt anfänglich nur bis zu einem Monatseinkommen von 167 Mark (heutige Kaufkraft: 1.325 Euro). Bei der Rentenversicherung konnten nicht nur Arbeiter und Angestellte, sondern auch selbständig tätige und gewerbetreibende Personen einzahlen. 1916 wurde die Rentenaltersgrenze von 70 auf 65 Jahre herabgesetzt. Das Beitragsmarkenverfahren wurde für Pflichtversicherte durch das zum 29. Juni 1942 eingeführte Lohnabzugsverfahren abgelöst. Dabei wurden Meldescheine aus einem Sozialversicherungsheft verwendet, das dem Arbeitgeber vorzulegen war. Mit der Rentenreform 1957 erfolgte der Übergang zum System der noch heute bestehenden Umlagefinanzierung. Einige Gruppen der Versicherten mussten noch bis 1974 Beitragsmarken verwenden.[1]

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise