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Betreuung (Recht)

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Die rechtliche Betreuung ist in Deutschland eine bestimmte Form der Betreuung, durch die Erwachsene bei psychischer Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderungen sowie Minderjährige Unterstützung, Hilfe und Schutz erhalten, um ihre Rechte wahrnehmen zu können. Dafür kann der Erwachsene z.B. eine Vollmacht ausstellen. Oft wird auch ein Betreuer bestellt, der unter gerichtlicher Aufsicht die Vertretungsmacht nach außen erhält, im Innenverhältnis aber zur Beachtung des Willens des Betreuten verpflichtet ist.

Siehe auch

Andere Lexika