Einwilligungsvorbehalt

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Der Einwilligungsvorbehalt ist in Deutschland eine spezielle Anordnung im Falle eine Betreuung, die vom zuständigen Amtsgericht erfolgen kann. Die Voraussetzungen des Einwilligungsvorbehaltes sind seit 1. Januar 2023 im § 1825 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt.

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