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Kartellrecht

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Das Kartellrecht umfasst Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen, die auf die Erhaltung eines funktionierenden, ungehinderten und möglichst vielgestaltigen Wettbewerbs in einer Volkswirtschaft oder einem Staatenbund gerichtet sind. Es ist ein Teilgebiet des Wettbewerbsrechts. In Deutschland ist das Bundeskartellamt zuständig. In der Europäischen Union ist das Kartellrecht durch die Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geregelt. In den USA gab es ein entsprechendes Gesetz, den Sherman Antitrust Act, schon 1890. Den Anfang des Kartellrechts in Deutschland bildete 1923 die Verordnung gegen den Missbrauch wirtschaftlicher Machtstellungen,[1]

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Einzelnachweise

  1. vom 2. November 1923 (RGBl. I S. 1067)