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Heilpraktiker

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Ein Heilpraktiker darf in Deutschland nach einer staatlichen Überprüfung die Heilkunde auszuüben, ohne Arzt oder Psychotherapeut zu sein. Ein Schwerpunkt der Heilpraktiker liegt in der Homöopathie und verschiedenen Verfahren der Naturheilkunde.

Heilpraktiker dürfen nicht alle Medikamente verschreiben.

Berufsbild

Das Berufsbild hat sich im Laufe der Zeit verändert. Ähnlich wie ein Arzt führt er eine Praxis. Ein Studium der Humanmedizin ist nicht erforderlich,[1] wird aber empfohlen. Der Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V. schilderte die Situation 1996 wie folgt: „Seine Tätigkeit zur Feststellung, Linderung und Heilung von Krankheiten gründet auf Vorstellungen und Verfahren aus der Tradition der Naturheilkunde, die in Diagnostik und Therapie zu allen Zeiten nach dem Ganzheitsprinzip vorging, weil sie sich an den Gesetzmäßigkeiten der Natur sowie der inneren Natur des Menschen orientierte.“[2]

Aufgaben des Heilpraktikers

Im Gegensatz zum Arzt darf ein Heilpraktiker nur Medikamente aus dem Bereich der Homöopathie verschreiben und auch nicht operieren. Ein Fachverband schreibt dazu: "Der Heilpraktiker hat in erster Linie die Aufgabe, die individuellen gesundheitlichen Bedürfnisse der Bürger, über das Angebot der offiziellen medizinischen Bedarfsdeckung des Gesundheitswesens hinaus, ergänzend und alternativ zu erfüllen.... Außerdem vervollständigt er das Spektrum naturheilkundlicher Verfahren über evtl. auch von der wissenschaftlichen Medizin übernommenen Methoden hinaus und leistet mit diesem Angebot wiederum einen unverzichtbaren Beitrag zur Therapiefreiheit und Therapievielfalt."[2] So können zum Beispiel auch alternative Verfahren wie Akupunktur angeboten werden.

Geschichte

Eine Kurierfreiheit gab es bis 1851. Nach kurzzeitiger Wiedereinführung der Kurierfreiheit 1869 durch die Gewerbeordnung entwickelten sich die unterschiedlichen traditionellen Heilkundigen wie Kräuterkundige, Knochenrenker bzw. Knochenbrecher, Homöopathen und Magneopathen weiter. Es kam zur Gründung von Ausbildungsstätten und Berufsverbänden als Reaktion auf die seit 1872 im Deutschen Reich geltenden Beschränkungen.

Die Zahl der Heilkundigen ohne abgeschlossenes Medizinstudium stieg von 1713 im Jahre 1817 bis 1933 auf 14266. Auch die 1899 eingesetzte ständige Kurpfuscher-Kommission der Ärzte konnte dieser Entwicklung keinen Einhalt gebieten.

Erst das Heilpraktikergesetz von 1939 regelte die weitere Tätigkeit der Heilkundigen mit einer behördlichen Erlaubnis und legte die Berufsbezeichnung Heilpraktiker fest. Die weitere Erlaubniserteilung konnte nur noch in besonders begründeten Ausnahmefällen erworben werden. „1952 wurde diese Einschränkung, die gegenüber der früher geltenden Kurierfreiheit quasi einem Ausbildungs- und Zulassungsverbot gleichkam, als mit dem Grundgesetz nicht vereinbar aufgehoben. Das Heilpraktikergesetz wurde damit die rechtliche Grundlage für die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne als Arzt bestallt zu sein.“[2]

Seit 1993 ist für jedermann mit einer beschränkten (sektoralen) Heilpraktikererlaubnis die eigenständige Ausübung von Psychotherapie und, seit Ende 2006 in Rheinland-Pfalz und seit Ende 2009 im ganzen Bundesgebiet, von Physiotherapie möglich. Doch muss immer die Beschränkung der Erlaubnis klar erkennbar sein. Bis November 2008 wurden von der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) die Bezeichnungen „Heilpraktiker (Psychotherapie)“ und „psychotherapeutischer Heilpraktiker“ (Kurzform von „psychotherapeutisch tätiger Heilpraktiker“) als unbedenklich angesehen.

Bekannte Heilpraktiker

Einzelnachweise

Vergleich zu Wikipedia