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Große Kreisstadt

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Große Kreisstadt ist ein Begriff aus dem deutschen Kommunalrecht. Der Begriff wird in einigen Bundesländern für einen besonderen rechtlichen Status vergeben, wenn die Stadt bestimmte Verwaltungsaufgaben innerhalb eines Landkreises übernimmt. Es können auch kreisfreie Städte (Stadtkreise) durch Eingliederung in einen Landkreis zu Großen Kreisstädten herabgestuft werden. Der Status einer Großen Kreisstadt setzt eine bestimmte Mindesteinwohnerzahl voraus. In Baden-Württemberg liegt diese bei 20.000, in Sachsen bei 17.500 und in Bayern bei 30.000 Einwohnern. Hat eine Stadt oder Gemeinde die betreffende Einwohnerzahl erreicht, kann sie den Status Große Kreisstadt bei der Landesregierung beantragen. Bei Gemeinden, die noch nicht Stadt waren, ist diese Erklärung automatisch mit dem Stadtrecht verbunden.

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