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Duales System

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Duales System (Begriffsklärung) aufgeführt.

Das Duale System bezeichnet die getrennte Sammlung von gebrauchten Verkaufsverpackungen in Deutschland gemäß den Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.

Entstehung

Hintergrund war die 1991 in Kraft getretene Verpackungsverordnung (VerpackV), die die Wirtschaft erstmals verpflichtete, in Umlauf gebrachte Verpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen und bei deren Entsorgung und Recycling (Wiederverwertung) mitzuwirken. Bis dahin waren ausschließlich die Gemeinden für die Abfallentsorgung zuständig.

Die neue Gesetzgebung veranlasste in Deutschland tätige Unternehmen der Lebensmittel- und Verpackungsbranche, einen Verbund zu gründen, der die Erfüllung der Verwertungspflichten bündeln konnte. Daraus entstand das Duale System.

Erster privatwirtschaftlicher Anbieter dieser Dienstleistung war die Duale System Deutschland GmbH. Im Jahr 2003 wurde erstmals im Bundesland Hessen mit der Landbell AG für Rückhol-Systeme ein zweiter Systembetreiber zugelassen, der seit 2006 bundesweit tätig ist. Inzwischen sind noch sieben weitere Anbieter zugelassen. Hierbei handelt es sich um die BellandVision GmbH, die Interseroh SE, die Redual GmbH, die Veolia Umweltservice Dual GmbH, die VfW GmbH, die Zentek GmbH & Co. KG und die EKO-PUNKT GmbH.

Aufgrund des Wegfalls der einstigen Monopol-Stellung verlor der 1990 gegründete Grüne Punkt an Bedeutung, da auch andere Verpackungen ohne diese Kennzeichnung recycelt werden können.

Praktische Umsetzung

"Gelbe Säcke" liegen zur Abholung bereit an einem Haus

Der überwiegende Anteil der verbrauchten Verkaufsverpackungen (ca. 7 Mio. Tonnen jährlich) wird im dualen System gesammelt und der Verwertung zugeführt (ca. 4 Mio. Tonnen jährlich). Die Verpackungen werden meist von den Verbrauchern gesammelt, und zwar Kunststoffe, Metalle, Tetra-Paks und andere Leichtverpackungen in der Gelben Tonne, einem Müllcontainer mit gelbem Deckel bzw. im Gelben Sack.

Im jährlichen Mengenstromnachweis (siehe § 6 Abs. 7 VerpackV) dokumentieren die Entsorgungsdienstleister über den Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft gegenüber der zuständigen Landesbehörde oder einer von ihr bestimmten Behörde die Erfüllung ihrer Pflichten. Er enthält alle Daten über die ordnungsgemäße Sammlung, Sortierung und Verwertung der in Deutschland gesammelten und zu neuen Produkten wiederverwerteten Verkaufsverpackungen.

Kritik

Eine häufig geäußerte Kritik bezieht sich auf die geringe Rückführung der Wertstoffe in den Kreislauf. So gab das Bundesamt für Umwelt 2018 an, dass 52 % des gesammelten Plastikmülls thermisch verwertet, d. h. verbrannt werden.[1]

Weblinks

Vergleich zu Wikipedia