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Bundesverband Europäischer Betreuungs- und Pflegekräfte

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Bundesverband der Europäischen Betreuungs- und Pflegekräfte (BEBP) e.V.
(BEBP e.V.)
Zweck: Interessenverband
Vorsitz: 1. Vorsitzender und Politischer Sprecher: Christian Bohl
Gründungsdatum: 8. Januar 2010
Mitgliederzahl: 2.500
Sitz: Berlin
Webseite: www.bebp.eu

Der Bundesverband der Europäischen Betreuungs- und Pflegekräfte (BEBP) e.V. ist ein Verein mit Sitz in Berlin. Der Verein hat sich zum Ziel gesetzt, sich für die Rechte, die Interessen und das Ansehen von Betreuungs- und Pflegekräften, die im gesamten Gebiet der Europäischen Union, insbesondere der Bundesrepublik Deutschland tätig sind, einzusetzen.

Organisation

Erster Vorsitzender des BEBP ist Christian Bohl. Als seine Stellvertreterin zeichnet Larisa Dauer verantwortlich. Mitglieder des erweiterten Vorstands sind Friedrich Bohl, Bundesminister a.D., Yusuf Dogan, Rechtsanwalt, Birgit Roth, examinierte Pflegefachkraft und Krystyna Jaworska, Betreuungskraft.

Ziele und Aufgaben

Der Verein verfolgt den Zweck, im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland den Berufsstand von Betreuungs- und Pflegekräften und die beruflichen, wirtschaftlichen sowie sozialen Interessen seiner 2.500 Mitglieder zu fördern. Dazu gehören insbesondere:

  • Anpassung und Optimierung des Gesetzeslage für selbständige Betreuungs- und Pflegekräfte
  • Verbesserung und Anerkennung von bestehenden und neuen Qualifizierungsmöglichkeiten.
  • Die Verbesserung und Prägung der unterschiedlichen Berufsbilder von Betreuungs- und Pflegekräften.

Der BEBP und seine Mitglieder unterstützen darüber hinaus die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen (Pflege-Charta) des Bundesfamilienministeriums.

Mitglieder

Der Verein hatte nach eigenen Angaben bereits kurz nach seiner Gründung ca. 2.500 Mitglieder.

Bündnis für Pflege und Betreuung

In 2010 gründete der BEBP e.V. das „Bündnis für Pflege und Betreuung – häusliche Pflege und Betreuung gemeinsam gestalten“. Ziel des Bündnisses ist es, die Zusammenarbeit von Betreuungs- und Pflegedienstleistern mit betreuenden sowie pflegenden Angehörigen kooperativ und zielgerichtet zu gestalten. Die Unterstützer des Bündnisses setzen dabei im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung auf:

  • die Berücksichtigung und Umsetzung der in der Pflege-Charta festgelegten Grundrechte der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen
  • die fachgerechte und zielgerichtete Kombination von Betreuungsdienstleistungen und Pflegedienstleistungen
  • die Verpflichtung auf einen moralischen Wertekanon und Verhaltenskodex
  • die Umsetzung der Qualitätsrichtlinien der ambulanten Fachpflege
  • die Einhaltung der Tätigkeitsrichtlinien der Betreuungskräfte, die die Mitglieder des BEBP festgelegt haben

Weblinks


Init-Quelle

Entnommen aus der:

Erster Autor: Jbo80 angelegt am 24.09.2010 um 10:17,
Alle Autoren: Michileo, Arpinium, Regi51, Krd, Jbo80, Peter200, Tröte, Kurpälzer


Andere Lexika

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