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Ausgangssperre

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Eine Ausgangssperre ist das politisch, militärisch oder polizeilich verordnete Verbot, öffentliches Gelände wie Straßen oder Plätze zu betreten (Betretungsverbot) beziehungsweise das Haus, die Wohnung oder die Kaserne zu verlassen und zu bestimmten Zeiten auszugehen (Ausgehverbot). Im Ausnahmezustand oder im Katastrophenfall werden eingeschränkte Ausgangssperren auch zur Verhinderung oder Verlangsamung der Ausbreitung von Seuchen ausgesprochen oder, beispielsweise nach Naturkatastrophen, zum Schutz vor Plünderungen verhängt.

Im Falle einer Ausgangssperre gibt es unterschiedliche Ausnahmen. Zum Beispiel können erlaubt sein:

Während der Coronavirus-Pandemie 2019/2020 wurde eine weitgehende Ausgangssperre zum Beispiel in Italien verhängt. In Deutschland und Österreich werden die Begriffe Kontaktbeschränkung und Ausgangsbeschränkung verwendet; dabei gibt es in Bayern und anderen Ländern zum Beispiel folgende Ausnahmen:

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