Zurückweisung

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Die Zurückweisung ist im deutschen Ausländerrecht das Abweisen einer Person, die die Grenze eines Landes von außen überschreiten will. In vielen Staaten gibt es das Einreiseverbot. Deutschland zählt nach eigenem Verständnis nicht mehr dazu. Nach Auffassung der Bundespolizei vom Juli 2018 ist jedoch eine Zurückweisungshaft möglich.

1 Deutschland

Der Begriff der Zurückweisung wird im Eingriffsrecht der Grenzbehörde verwendet.

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