Zugangserschwerungsgesetz

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Das Zugangserschwerungsgesetz (abgekürzt ZugErschwG) war ein Artikelgesetz und sollte den Zugang zu Webseiten mit Kinderpornograpie behindern und erschweren. Die amtliche Bezeichnung lautete: Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen. Es trat im Februar 2010 in Kraft, wurde 2011 zunächst vorübergehend für ein Jahr[1] und schließlich endgültig aufgehoben.[2] Durch eine Novellierung des § 184 im deutschen Strafgesetzbuch wurden stattdessen entsprechende Straftatbestände definiert.

1 Weblinks

2 Einzelnachweise

  1. Peter Schmitz: Web-DNS-Sperren: Bürgerrechtler fordern „Abschaffen statt Aufschieben“. In: heise.de. 2009-10-25. Abgerufen am 23. Februar 2015.
  2. Bundestag kippt Internetsperren. In: Frankfurter Rundschau, 1. Dezember 2011
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