Zerrüttung der Ehe
Aus PlusPedia
Die Zerrüttung der Ehe gilt als ein Grund für eine Ehescheidung. Seit 1976 sollte in Deutschland anhand einer Befragung der Ehepartner vom Amtsgericht festgestellt werden, ob eine Fortführung der Ehe für die Beteiligten noch möglich ist.[1]
1 Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Zerrüttung der Ehe) vermutlich nicht.
2 Einzelnachweise
Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.