Zerrüttung

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Die Zerrüttung einer Ehe ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen Zivilrecht. So soll nach dem Zerrüttungsprinzip ab 1976 anhand einer Befragung der zerstrittenen Ehepartner von einem ordentlichen Gericht festgestellt werden können, ob eine Fortführung der Ehe für die Beteiligten noch möglich ist.[1] Im Kirchenrecht wurde dieses Rechtsprinzip erst später eingeführt.

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1 Mögliche Begründungen

Liegt eine Unvereinbarkeit der Charaktere vor, erfolgt die Ehescheidung.

2 Auswirkungen

Im Falle einer tatsächlichen Zerrüttung der Ehe führt dies zum Verlust des Vertrauens.

3 Weblinks

4 Andere Lexika

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14:31, 6. Mär. 2009 Kriddl Diskussion Beiträge löschte die Seite Zerrüttung (Kein Artikel oder kein enzyklopädischer Inhalt: einziger Bearbeiter: 91.55.243.119)
  1. siehe § 1565 und § 1565 BGB

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