Wucher
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Wucher bezeichnet das Angebot einer Leistung zu einer deutlich überhöhten Gegenleistung unter Ausnutzung einer Schwächesituation eines Vertragspartners.[1] Dies gilt zum Beispiel bei Zinsen ab einem bestimmten Prozenzsatz. Wucher ist in Deutschland für bestimmte Fälle auch unter Strafe gestellt.[2] Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt Zinswucher vor, wenn der verlangte Zinssatz doppelt so hoch ist wie der vergleichbare Marktzins (also beispielsweise 8 % gegenüber einem Marktzins von 4 %; die relative Zinsdifferenz beträgt dabei 100 %).[3]
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