Wechsel

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Wechsel (Begriffsklärung) aufgeführt.

Ein Wechsel (englisch bill of exchange, französisch lettre de change, italienisch cambiale) ist ein Zahlungsversprechen und gilt allgemein als Wertpapier, das die unbedingte Anweisung des Ausstellers enthält, bei Fälligkeit eine bestimmte Geldsumme an den Aussteller oder einen benannten Zahlungsempfänger zu zahlen. Der Wechsel ist wie der Scheck zunächst ein Zahlungsmittel, aber – anders als der Scheck – zusätzlich auch eine Form des kurzfristigen Kredits. In Deutschland ist das Wechselgesetz (WG) die wesentliche Rechtsgrundlage. Ein Wechsel muss nicht auf einem Vordruck ausgestellt werden, auch wenn in der Praxis meist für Wechsel vorbereitete Formulare benutzt werden. Zur Zahlung fällig wird der Wechsel üblicherweise nach 3 Monaten, gesetzlich ist ein Jahr vorgegeben.[1]

Der Wechsel hat im täglichen Geschäft des Handels gegenüber früheren Zeiten ebenso an Bedeutung verloren wie der Scheck und kommt mittlerweile nur noch in sehr geringer Stückzahl vor. Zudem ist wegen seiner Urkundeneigenschaft die Verarbeitung mit einem höheren Personaleinsatz verbunden.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

1 Andere Lexika





2 Einzelnachweise

  1. siehe Art. 34 WG

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