Verantwortungseigentum
Als Verantwortungseigentum wird in der rechtspolitischen Diskussion eine besondere Form des Eigentums an Unternehmen bezeichnet. Die deutsche Rechtsordnung kennt ein solches Rechtsinstitut derzeit nicht. Verantwortungseigentum bedeutet, dass die Eigentümer des Unternehmens Verantwortungsgesellschaft zwar Stimm- und Teilhaberechte haben, jedoch nicht am fianziellen Gewinn teilhaben. Damit soll sichergestellt werden, dass das Unternehmen vorrangig der Verwirklichung des Unternehmenszwecks und nicht dem Gewinnstreben der Anteilseigner dient. Auf diese Weise kann es besonders verantwortungsvoll und sinnorientiert agieren. Etwa 200 Unternehmen in Deutschland, die rund 1,2 Millionen Mitarbeiter beschäftigen,[1] sind in Verantwortungseigentum. Dazu werden Unternehmen wie Ecosia[2] Bosch[3] Zeiss[4] oder Alnatura[5] gezählt, oder sie berufen sich auf entsprechende Prinzipien. Teilweise ist die Zuordnung jedoch umstritten.[6]
1 Einzelnachweise
- ↑ Stiftung Verantwortungseigentum: Verantwortungseigentum-Übersichtg. Abgerufen am 20. Oktober 2019.
- ↑ Die Suchmaschine, die Bäume pflanzt. 2019-09-27. Abgerufen am 20. Oktober 2019.
- ↑ Denner, Fehrenbach und Bosch: „Eine dramatische und schmerzhafte Angelegenheit“: Was Bosch aus der Dieselkrise gelernt hat. Abgerufen am 20. Oktober 2019.
- ↑ Purpose Stiftung: Verantwortungseigentum. In: Buch - Purpose - Verantwortungseigentum. Abgerufen am 20. Oktober 2019. (PDF)
- ↑ Eigentumskonferenz- Profil Alnatura. Eigentumskonferenz. Abgerufen am 20. Oktober 2019.
- ↑ Birgit Weitemeyer: Die GmbH in Verantwortungseigentum: Etikettenschwindel oder Verantwortungsbewusstsein?, Gastbeitrag vom 9. Oktober 2020
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