UseNeXT

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UseNeXT ist ein Usenet-Provider aus Deutschland, der seit 2004 von der Aviteo Ltd. aus München betrieben wird. Er ist angeblich deutscher Marktführer im Usenet-Bereich, und soll auch zu den Marktführern Europas gehören.

Die Hauptseite von Usenext ist in vier Sprachen erreichbar: Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch. Um das Angebot von UseNeXT nutzen zu können, wird eine eigens von UseNext entwickelte Download-Software mit dem Namen UseNeXT-Client benötigt, welche in acht Sprachen erhältlich ist.

UseNext verfügt nach eigenen Angaben Zugang zu über 60.000 Newsgroups mit Filmen, Spielen und anderen Downloads von acht unabhängigen Servern (vier in den USA, vier in Niederlande), welche eine Gesamtkapazität von über 800 Terabyte aufweisen.

Der Anbieter wirbt damit, dass die IP-Adressen und die persönlichen Daten der Nutzer nicht geloggt bzw in irgendeiner Art und Weise protokolliert werden. In der Testphase von 14 Tagen soll der Nutzer demnach bereits 300 GB gratis downloaden können, allerdings mit einer Downloadgeschwindigkeit von 1 Mbit/s. Bereits vor Beginn der Testphase werden vom Nutzer bei der Registrierung die zugehörigen Bankkontodaten verlangt. Die Kündigung muss, auch während der Testphase, schriftlich erfolgen. Leistungen, die der Nutzer in Anspruch nehmen möchte, werden für einen bestimmten Zeitraum im Voraus gezahlt.

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1 Zusammenhang Syndikus – UseNeXT

Im Jahre 2004 war UseNeXT auf den Münchener Rechtsanwalt Bernhard Syndikus als Admin-C angemeldet, der zugleich einer der Betreiber von FTP-Welt gewesen sein soll. Nicht ohne Grund erreichten UseNeXT Bedenken zur Person von Herrn Syndikus: Einige Nutzer befürchteten hierbei offenbar anfallende Abmahngebühren für eventuell begangene Urheberrechtsverletzungen und verbreiteten die Whois-Anfrage in sämtlichen einschlägigen Foren. Bedenklich fanden es einige Nutzer auch, als bei Syndikus schließlich eine Warez-Razzia durchgeführt wurde. In der FAQ von UseNeXT wird dazu erklärt, dass Syndikus in keiner Weise geschäftlich an UseNeXT beteiligt gewesen sein soll.[1]

2 DL.AM

Im Jahre 2007 wurden die Domainendung dl.am, welche vorwiegend für sogenannte Warez-Seiten verwendet wurde, von Usenext aufgekauft. Anwender, die eine beliebige dl.am-Subdomain im Browser aufrufen, werden auf die Hauptseite von UseNeXT weitergeleitet. Auch auf sämtlichen Warez-Seiten kann man häufig Werbung für UseNeXT finden.

3 Werbung

Bekannt ist UseNeXT ist vor allem durch ihre eher aggresive Werbung auf sämtlichen Webseiten. Hierbei habe man ein Unternehmen beauftragt, dass mit einem Netzwerk von über 20.000 Werbepartnern arbeitet. Häufig wird es auch als fraglich angesehen, dass solch ein kommerzieller Usenet-Anbieter wie UseNeXT mit der Möglichkeit des Downloads der riesigen Datenbestände vor allem auf sogenannten Warez-Seiten wirbt. Im Jahre 2007 versuchte UseNeXT vor dem Landgericht Hamburg das Recht erstreiten, mit Google AdWords für ihre Angebote werben zu dürfen. Google schloss Usenext mit zwei anderen Usenet-Providern aus dem Programm aus, weil sie offenbar mit Urheberrechtsverletzungen per AdWords warben. Das Landgericht entschied in allen drei Fällen gegen die Usenet-Provider und für Googles Ausschlussrecht.

Im November 2007 hielt UseNeXT einen Video-Wettbewerb für den schnellsten Download, der im Usenet getätigt wird. Das gewinnende YouTube-Video stellt einen Download dar, wo eine Ubuntu-Distribution mit einer Dateigröße von 674 MB in 34 Sekunden runtergeladen wird. In dem Wired Magazine erschien ein Artikel darüber, wie das Video über 7 Millionen Views erreichte. Häufig wird dieses Video zusätzlich zum Werbebanner in die Webseite eingebettet.

4 Rechtslage

In der Praxis kommt es häufig vor, dass Anhänge mit urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Filme, Musik und Software zu versendet werden, welche mit der Zugangssoftware von UseNeXT erheblich leichter gefunden werden können. Insofern ist im Laufe der letzten Jahre eine ähnliche rechtliche Problematik wie bei früheren illegalen Tauschbörsen entstanden. Die Musikverwertungsgesellschaft GEMA hat am 18.Januar 2007 per einstweiliger Verfügung UseNeXT untersagt, von der Verwertungsgesellschaft lizenzierte Werke zugänglich zu machen und illegale Nutzungsoptionen zu bewerben. Im gleichen Zeitraum wurden einstweilige Verfügungen gegen die Webhoster Rapidshare.de und Rapidshare.com erwirkt. Die Münchner Aviteo Ltd. legte nach eigenen Angaben einen Widerspruch ein, da sie als reiner Wiederverkäufer von Usenet-Zugängen selbst keinen Einfluss auf die Inhalte habe. Schließlich handele sich um ein weltweites elektronisches Netzwerk, dass den Rechtsstatus eines Kommunikationssystems habe.

Gleichzeitig erklärte sich UseNeXT dazu bereit, bei Kenntnissen von urheberrechtlich geschützte Dateien in Newsgroups diese umgehend zu löschen. Allerdings bestehe keine umfassende Kontrollpflicht seitens der Usenet-Provider, da dies den zumutbaren Aufwand übersteige, weil das Usenet aus weltweit mehreren tausend Servern bestehe.

5 Sonstiges

Am ersten Februar-Wochenende 2011 und am 26.Januar 2011 kam es jeweils zu einem Ausfall der Hardware und einigen Verbindungsproblemen.[2]

6 Einzelnachweise

  1. FAQ von Usenext.de
  2. Pinnwand-Einträge bei Facebook

7 Weblinks

8 Andere Lexika

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