Urtinktur

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Urtinktur (Kurzzeichen ø oder D 0) ist ein Begriff aus der Homöopathie. Damit soll die „ursprüngliche“, besonders reine Form eines flüssigen Stoffes (Tinktur) bezeichnet werden. Es ist eine konzentrierte, flüssige Zubereitung, die entweder durch Mischen eines pflanzlichen Presssaftes mit Ethanol, durch Auszug (Extraktion) pflanzlicher oder tierischer Ausgangsstoffe oder aus Nosoden gewonnen wird.[1]

Der Auszug wird durch Einwirken eines Lösungsmittels wie Ethanol oder Wasser, teilweise auch zusätzlich durch Kochen, auf den Ausgangsstoff hergestellt. Die Ausgangsstoffe können frisch oder getrocknet sein. Die angewendeten Verfahren sind Mazeration, Digestion (Wärmebehandlung), Abkochung, Fermentation oder ein anderes geeignetes, im Arzneibuch vorgeschriebenes Verfahren. In der Regel ist ein bestimmtes Verhältnis von Ausgangsstoff und Auszugsmittel anzuwenden[2].

Aus Urtinkturen werden durch Vermischen und Verdünnen („Potenzieren“) homöopathische Arzneimittel hergestellt. Teilweise werden auch Urtinkturen selbst als homöopathisches Arzneimittel verwendet. Eine Urtinktur besteht jedoch oft je zur Hälfte aus Ethanol,[3] was von dem beschriebenen Begriffsverständnis abweicht. Urtinkturen sind teilweise[4] ohne Rezept erhältlich, sofern sie nicht der Verschreibungspflicht unterliegen.[5]

1 Einzelnachweise

  1. Homöopathisches Arzneibuch 2007, H 5.1
  2. Europäisches Arzneibuch, 5. Ausgabe, S. 1263 f.
  3. Das homöopathische Arzneimittel (Archivversion vom 7. September 2017), PDF-Datei, S. 2.
  4. Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln § 43
  5. siehe Arzneimittelverschreibungsverordnung

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