Traktat zwischen dem Karabach-Khan und dem Russischen Kaiserreich

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Traktat zwischen dem Karabach-Khan und dem Russischen Kaiserreich über die Aufnahme des Karabach-Khanats unter russische Herrschaft vom 14.Mai 1805

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1 Im Namen des Allmächtigen Gottes

Wir, d.h. Ibrahim-Khan von Schuscha und Karabach und der Infanteriegeneral des Gemeinrussischen Heeres und der Infanterieinspektor der Kaukasusinspektion Fürst Pavel Tsitsianov mit der mir erteilten Vollmacht und Ermächtigung von S.K.M. gemeingnädige und der Große Alexander Pawlowitsch und mit Gottes Hilfe die Bedingungen in der Sache bezüglich der aufnahme von Ibrahim-Khan von Schuscha und Karabach samt seiner Familie, Nachkommen und Besitztum in der Staatsangehörigkeit des Gemeinrussischen Keiserreiches und von S.K.M. der heute glücklich herrschende Große Alexander Pawlowitsch und seiner Großen Nachkommen auf ewige Zeiten in folgenden Artikeln vereinbart, beschlossen und unterzeichnet:

1.1 Artikel Eins

Ich, Ibrahim-Khan von Schuscha und Karabach verzichte feierlich in meinem Namen und in dem meiner Erben und Nachfolger auf ewige Zeiten auf jegliches Vassalentum oder jegliche Abhängigkeit, unter welchen Nachfolgern keine andere Herrschaft außer der Obermacht S.K.M. von Groß Russland und seiner Nachfolger und Erben anerkenne, und verspreche diesem Thron als sein treuer Knecht die Treue und gebe darüber den Eid auf den Heiligen Koran ab.

1.2 Artikel Zwei

S.K.M. nimmt die offenherzigen Versprechungen von Seiner Exzellenz (Khan, J.R.) an und gibt Sein Kaiserliches Wort in seinem Namen und dem Namen seiner Erben und verspricht, dass er Seine Gnade und Fürsorge für S.E. Ibrahim-Khan von Schuscha und Karabach und seine Erben als seine treue Untertanen niemals verweigern wird, als Beweis dafür übernimmt S.K.M. Ihre Kaiserliche Bürgschaft für den Erhalt der Unversehrtheit des Besitztums von S.E. (Khan-J.R.) und seiner Erben.

1.3 Artikel Drei

Zur Belohnung der offenherzigen Anerkennung der Obermacht aller Russischen Keiser und ihrer Nachfolger durch S.E. Ibrahim-Khan von Schuscha und Karabach wird beschlossen, dass bei der Übernahme des Khanats der genannte Khan und nach ihm sein ältester Sohn und danach auf diese Weise der Älteste in der Generation nach der Überreichung der Investitur, die aus einem staatlich besiegelten Erlass des Keisers besteht, durch den Oberverwalter Georgiens feierlich einen Eid über die Untertanentreue und Anerkennung der oberen und einzigen Macht aller Gemeinrussischen Keiser über sich und seine Nachfolger leisten müssen. Die Form des Treueids wird dem Traktat beigefügt, damit es der präsente Ibrahim-Khan von Schuscha und Karabach in dieser Zeremonie in Anwesenheit des Oberverwalters Georgiens und des diesen Beschluss ausführenden Infanteriegenerals Fürst Tsitsianov leistet.

1.4 Artikel Vier

Ich, Ibrahim-Khan von Schuscha und Karabach verspreche als beweis der aufrechten Untertanenschaft von mir und meinen Nachfolgern zum Gemeinrussischen Kaisertum und meiner reinen Ansicht zur Anerkennung der oberen und einzigen Macht des Kaisertums, ohne vorherige Einwilligung des Huptverwalters von Georgien keine Beziehungen mit den benachbarten Herrschern zu pflegen, beim Empfang von Abgesandten oder Briefen die wichtigsten von denen an den Hauptverwalter zu schicken, um seine Erlaubnis zu bitten, ihn von den weniger wichtigen in Kenntnis zu setzen und die vom Hauptverwalter von Georgien zu mir Person um Rat zu fragen.

1.5 Artikel Fünf

S.K.M. nimmt die Anerkennung seiner obern und einzigen Macht durch Ibrahim-Khan von Schuscha und Karabach über sein land mit Wohlwollen an und verspricht in seinem Namen und im Namen seiner Erben: 1) die Völker dieses Landes als eigene Untertanen ohne Unterschiede zu anderen Völkern des Großen Russischen Kaiserreiches zu behandeln; 2) die Hoheit von S.E. Ibrahim-Khan und seinen Erben und Nachfahren über das Karabach-Khanat unverändert erhalten zu lassen; 3) die Angelegenheiten im Zusammenhang mit der internen Verwaltung, der Gerichtsbarkeit sowie den Einkünften vom Land der Hoheit von S.E. (Ibrahim-Khan, J.R.) zu überlassen. 4) zum Schutz von S.E. und seinem Nachfahren sowie seinem Land in der Festung von Schuscha 500 Soldaten der Russischen Armee mit Stab und Oberoffizieren samt Kanonen zu stationieren, für den Fall einer großen Verteidigung diese Truppen durch den Hauptverwalter von Georgien zu verstärken, um das Land von S.E. als ein dem Gemeinrussischen Kaiserreich gehörendes Territorium durch militärische Macht zu schützen.

1.6 Artikel Sechs

Ich, Ibrahim- Khan von Schuscha und Karabach, verpflichte mich als Zeichen meines Eifers zur Aufrechten Untertanenschaft:1) gleich zum Anfang und auch weiterhin das oben genannte Heer mit der notwendigen Menge von Weizen und Hiersengrütze zu einem erschwinglichen preis, der vom Hauptverwalter bestimmt wird, da deren Liferung aus Elisawetpol[1] schwierig oder überhaubt nicht möglich ist, zu versorgen; 2) zur Stationierung der Truppen in der Festung Schuscha die Häuser, die vom Truppenkommandant ausgewählt werden, zur Verfügung zu stellen und sie mit erforderlichen Menge vom Brennholz zu versorgen; 3) die Steigung zur Festung vom Schuscha von der Richtung Elizawetpol in Ordnung zu bringen und dort den Verkehr von Kutschen zu ermöglichen; 4) fals die Regirung beschließt, einen Weg von der Festung von Schuscha nach Dschewad zu errichten, dafür Arbeiter zu einer von der Regirung festgelegten Vergütung zur Verfügung zu stellen.

2 Quellen


3 Literatur

  • Johannes Rau : Der Berg-Karabach-Konfilikt zwischen Armenien und Aserbaidschan, 1. Auflage Mai 2007. Verlagt Dr. Köster, 10965 Berlin. ISBN 978-3-89574-629-1

4 Einzelnachweise

  1. Die frühere Siedlunq Elisawetpol ist heute die Stadt Gjanscha in Aserbaidschan



5 Init-Quelle

Entnommen aus der:

Erster Autor: MrArifnajafov angelegt am 26.02.2010 um 14:40,
Alle Autoren: Umweltschützen, MrArifnajafov, Johnny Controletti

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