Stimmenthaltung
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Bei einer Stimmenthaltung nimmt eine wahlberechtigte Person an einer Abstimmung teil, entscheidet sich aber nicht für Ja oder Nein bzw. nicht für einen Kandidaten.
Dabei sind drei Szenarien zu berücksichtigen:
- Eine Absolute Stimmenmehrheit ist notwendig (Beispiel Bundesrat) - Hier entspricht eine Enthaltung einem NEIN.
- Eine relative Stimmenmehrheit ist notwendig (Beispiel Gesetzt mit einfacher Mehrheit) - Hier entspricht eine Enthaltung einem JA.
- Die notwendige absolute Mehrheit bzw. relative Mehrheit ist nicht zu brechen (Beispiel viele Auslandseinsätze werden breit vom Bundestag getragen) - Hier dient die Stimmentahltung zum Unterstreichen der eigenen Meinung.
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