Start-up-Unternehmen
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Als Start-up-Unternehmen bezeichnet man die „Existenzgründung“ eines meist kleinen Unternehmen.
In Deutschland wurden im Jahr 2010 auf Grund der fehlende Erwerbsalternativen rund 34 Prozent Start-up-Unternehmen gegründet. In den ersten fünf Jahren verschwinden im Schnitt etwa 50 bis 55% der Startups vom Markt. Nach weiteren fünf Jahren sind immerhin noch etwa 30% der Startups am Markt tätig.[1]
1 Rechtsformen von Start-up-Unternehmen
- Einzelunternehmen
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Eingetragene Genossenschaft (eG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Stille Gesellschaft
2 Einzelnachweise
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