Sozialistengesetz

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Das Sozialistengesetz trat unter Reichskanzler Otto von Bismarck 1878 in Kraft. Die Stärkung der sozialistischen Bewegung und zwei Attentatsversuche auf Kaiser Wilhelm I waren für den Reichskanzler der Anlass, mit dem Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie - so die vollständige Bezeichnung - härter durchzugreifen. Dieses Gesetz enthielt verschiedene repressive Maßnahmen, um die sozialdemokratische Bewegung, die Bismarck offen als „Räuberbande“ bezeichnete, an der Entfaltung zu hindern. In den Jahren 1883-1889 versuchte er ferner als Gegenmaßnahme mit einer relativ fortschrittlichen Sozialgesetzgebung die Arbeiterschaft auf die Seite des monarchischen Staates zu locken.

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