Schlesisches Himmelreich
Das Schlesische Himmelreich ist eine traditionelle Speise aus Schlesien und kann mit Fug und Recht als Nationalgericht der Schlesier bezeichnet werden. Als Fleischeinlage eignen sich verschiedene Schweinefleischzubereitungen, z.B. Schweinenacken, Räucherspeck, Pökelfleisch/Kaßler usw.
Rezept
(4 Personen)
- 500 g gemischtes Backobst und Rosinen;
- 1 kg geräucherter Schweinebauch;
- Salz, 3-4 Pimentkörner, 5 Nelken, 1 Zimtstange;
- 1 unbehandelte Zitrone;
- 2 EL Butter, 2 EL Mehl, 1-2 EL Zucker;
Beilage: Klöße, z.B. Schlesische Kartoffelklöße
Zubereitung:
Das gewaschene Backobst über Nacht in einer tiefen Schüssel in ausreichend Wasser einweichen, mit einem umgestürzten Teller bedecken, damit das Backobst nicht aufschwimmt. Am nächsten Tag das Fleisch in Salzwasser oder etwas Fleischbrühe ansetzen und ca. eine Stunde kochen. Das abgegossene Backobst, die Gewürze und etwas abgeriebene Zitronenschale zufügen und in ca. 30-45 Minuten gar kochen.
Fleisch und Backobst entnehmen, abtropfen lassen. Fleisch in Scheiben schneiden, warm stellen. Die Sauce durch ein Sieb passieren.
Aus Butter und Mehl in einer Pfanne eine braune Mehlschwitze herstellen, so viel Brühe vom Kochen zugeben, daß eine sämige Sauce entsteht. Den Saft der Zitrone zur Sauce geben und mit Salz und Zucker abschmecken. Anschließend Fleisch und Backobst zur Sauce geben, notfalls nochmals etwas erwärmen und mit Klößen als Beilage servieren.
Statt der Mehlschwitze können auch Pfefferkuchenreste oder Saucenlebkuchen zur Saucenbindung Verwendung finden.
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.