Res mixta
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Der lateinische Begriff res mixta (deutsch vermischte Sache, Pl. res mixtae) stammt aus dem deutschen Staatskirchenrecht und bezeichnet Themen, die sowohl Angelegenheit des Staates als auch der Kirchen bzw. Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sind. Man spricht daher auch von den gemeinsamen Angelegenheiten.
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