Reines Wohngebiet
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Das Reine Wohngebiet ist ein Begriff aus dem deutschen Baurecht. Es dient als Baugebiet grundsätzlich dem Wohnen (Wohngebiet) und ist in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) § 3 definiert. Im Sinne des Lärmschutzes sollen folgende Orientierungswerte gemäß der DIN 18005 dabei als Mittelwerte beim Verkehrslärm nicht überschritten werden:
- 50 dB von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr
- 40 dB von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr
1 Literatur
- Frank M. Rauch: Die Baunutzungsverordnung als Maßstab für den Lärmschutz: Entwicklungsgeschichte und Diskussionsstand, Zeitschrift für Immissionsschutz, Heft 1/2017
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