Baunutzungsverordnung
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Die Baunutzungsverordnung (kurz BauNVO) bestimmt in der Bundesrepublik Deutschland die möglichen Festsetzungen bezüglich Art und Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks (Abschnitt 1 und 2), der Bauweise und der überbaubare Grundstücksfläche (Abschnitt 3) im Bebauungsplan. Aufgrund der Verordnungsermächtigung des § 9a des Baugesetzbuches sind die Gemeinden bei der Bauleitplanung an die Bestimmungen der Baunutzungsverordnung gebunden.
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1 Literatur
- Frank M. Rauch: Die Baunutzungsverordnung als Maßstab für den Lärmschutz: Entwicklungsgeschichte und Diskussionsstand, Zeitschrift für Immissionsschutz, Heft 1/2017
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