Regeln des MIMA-Clans

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Am 21. August 2014 beschloss pastakurve folgende Clanregeln niederzuschreiben, die am 24. Oktober, 10. November, 2. Dezember 2014 und am 28. Januar 2015 überarbeitet wurden:

MIMA-Regeln

MIMA-Regeln Stand: 28. Januar 2015 – 5. Fassung

Grundsätze:

1.) MIMA steht für Respekt und Fairplay, unabhängig von Nationalität, Ethnie, Alter, Geschlecht oder sexueller Orientierung. Dies gilt sowohl für Mit-, als auch für Gegenspieler.

1a) Als Vorbild gilt hierbei der Clan 6SL5. Hass, Gewalt und Respektlosigkeit haben in unserer Gesellschaft keinen Platz. neu

2.) MIMA versteht sich als besonderer, traditionsreicher und zudem aktivster Curve Fever-Clan und verlangt deshalb ein klares Bekenntnis zum und Engagement für den Clan.

3.) MIMA ist mehr als nur eine Online-Spielgemeinschaft, sondern ein Freundeskreis und Lebensraum.

4.) Entscheidend ist nicht allein das Leistungsprinzip oder die FFA-Ranks sondern der Zusammenhalt und Ehrgeiz der Mitspieler, den Clan voran zu bringen.

5.) Das Privatleben der MIMA-Mitglieder geht vor Curve Fever.

6.) Die hier geäußerten Regeln gelten für das Spiel Curve Fever, sowie für Skype und Whatsapp, als auch für MIMA-Treffen mit mehr als drei Teilnehmern.

7.) Mit Wirkung vom 24. Oktober 2014 -gestrichen-

8.) Das MIMA-Logo ist oben rechts abgebildet. Die Farben MIMAs sind cyan und weiß, die Hymne MIMAs „Auf uns“ von Andreas Bourani und die MIMA-Grußformel lautet „Miau Mampfi“ oder kurz „Miau“. Auf der Seite http://de.pluspedia.org/wiki/MIMA sind Geschichte, Statistiken und weiteres von MIMA niedergeschrieben. Jeder sollte mithelfen diese Seite aktuell zu halten.

Sanktionen bei Fehlverhalten:

9.) Verhalten oder Taten, die dem Geist MIMAs nicht entsprechen, werden sanktioniert.

9a) Bei unsportlichem oder respektlosem Verhalten gegenüber Mit-, oder Gegenspielern, wie bspw. Beleidigungen, falsche Aussagen, Lästerei, grundloses Verlassen von CWs etc., kann der Clanleader Verwarnungen, oder in schlimmeren, bzw. wiederholten Fällen Kicks nach seinem Ermessen erteilen.

9b) Eine Verwarnung kann vom Clanleader befristest oder fristlos per Privatnachricht ausgesprochen werden, aber jederzeit bei verbessertem Verhalten wieder aufgehoben werden. Ein verwarnter Spieler kann vom Clanleader bei wiederholtem Fehlverhalten aus MIMA gekickt werden.

9c) Ein Kick aus MIMA wegen Fehlverhalten gilt für immer und ist nicht rückgängig zu machen.

Abstimmungen:

10.) Der Clanleader kann er, falls dies seiner Meinung nach für das Wohl des Clans besser ist, Abstimmungen zu den entsprechenden Themen abhalten. Die Zählung der Stimmen führt der Clanleader durch. Dem Clanleader ist geraten, bei kontroversen oder schwierigen Themen von der Abstimmungsoption Gebrauch zu machen, um Willkürherrschaft zu verhindern.

10a) Das Ergebnis dieser Abstimmungen ist wiederum bindend für den Clanleader.

10b) Abstimmungen laufen demokratisch, frei, anonym und geheim per Privatnachrichten über den Chat, die Nachrichtenfunktion der Clanseite, Skype oder Whatsapp statt. Alle Stimmen zählen gleich viel.

10c) Abstimmungen laufen maximal drei Tage, dies liegt im Ermessen des Clanleaders.

10d) Die Abstimmungsbeteiligung ist unerheblich für die Gültigkeit. Bei einer sehr geringen Beteiligung (unter 4 Stimmen) ist eine Wiederholung der Abstimmung nötig.

10e) Sollten zwei der Wahlmöglichkeiten (ausgenommen Enthaltungen) exakt gleich viele Stimmen, wird eine maximal 24 Stunden dauernde Stichwahl durchgeführt. Bei dieser zählt die Stimme des Clanleaders dreifach und die des Vizeclanleaders doppelt.

10f) Der Clanleader ist jederzeit berechtigt den Clan aufzulösen, muss jedoch dafür eine Abstimmung durchführen, in der mindestens drei Viertel der Mitglieder für eine Auflösung stimmen.

10g) Der Clanleader kann jederzeit durch MIMA-Mitglieder abgewählt werden, wenn ein Mitglied das vorschlägt und drei Viertel der Mitglieder dafür stimmen.


Spielbetrieb:

11.) Ein Bekenntnis zum Clan MIMA wird von allen Spielern erwartet.

11a) Das Clantag „MIMA“ muss stets (auch außerhalb von Clanwars) sichtbar vor dem Accountnamen platziert sein.

11b) Die Mitgliedschaft in mehreren Clans mit Mehrfachaccounts ist mit Beschluss vom 2. Mai 2014 erlaubt.

11c) Bei der Mitgliedschaft in mehreren Clans mit verschiedenen Accounts muss der sogenannte „Hauptaccount“, der sich (nach Einzelfall zu bewerten) über die höchste Aktivität, Bekanntheit und/oder Rank definiert, in MIMA aufzufinden sein.*

11d) Mit einem Zweitaccount in einem Clanwar gegen MIMA zu spielen ist nicht erlaubt.*

11e) Bei Clanturnieren für einen anderen Clan als MIMA anzutreten ist nicht erlaubt.*

11f) Kontakt zu Mitgliedern des sogenannten Clans "DNVD" sollte bis auf weiteres auf ein nötiges Minimum begrenzt werden (unsanktioniert bei gegenteiligem Verhalten)**

  • 11c-11e nach Beschluss vom 24. Oktober 2014
    • 11f nach Beschluss vom 2. Dezember 2014

12.) Clanwars sollten nach gutem Menschenverstand und realistischer Einschätzung der eigenen und gegnerischen Stärke angenommen werden, was nicht heißen muss, dass Spiele gegen überlegene Gegner in einem gewissen Maß förderlich und erlaubt sind. Bei Zweifeln sollte der Clanleader befragt werden.

13.) Während Clanwars sollte jeder MIMA-Spieler konzentriert und ehrgeizig für den Erfolg des Clans spielen. Dies gilt besonders für Clanturniere.

13a) Unentschuldigtes Verlassen von Clanwars kann mit einer Verwarnung sanktioniert werden, bei Clanturnieren sogar mit Kick.

Turniere:

14.) Der Clanleader ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, MIMA für jedes Clanturnier anzumelden und mit einer MIMA-Auswahl daran teilzunehmen.

14a) MIMA veranstaltet in der Woche vor Turnierstart eine Qualifikation zur Bestimmung der Teilnehmer beim Turnier. Diese Qualifikation wird nach den selben Regeln (Items) gespielt, wie die Turnierspiele. Die Organisation dieser Qualifikation liegt in der Verantwortung des Clanleaders, bzw. des Vizeclanleaders, wenn dieser nicht zur Verfügung steht.

14b) Der Clanleader muss alle MIMAs angemessen über Zeitpunkt der Qualifikation und des Turniers informieren. Jeder Spieler sollte daran, wenn zeitlich machbar teilnehmen.

14c) Der Organisator erstellt einen Spielraum mit passender Überschrift und Passwort und sorgt für einen geregelten Ablauf.

14d) Sollten mehr als acht Spieler an der Qualifikation teilnehmen, reicht eine einzige Spielrunde nicht mehr aus. Dann werden zwei Halbfinals ausgespielt, bei einer noch höheren Spieleranzahl (>16) muss das Qualifikationsturnier um ein Viertelfinale erweitert werden.

14d1) Die Aufteilung der Spieler auf die Halbfinalspiele richtet sich nach dem FFA-Rank, der ca. 24 Stunden vor Start der Qualifikation vom Organisator notiert werden sollte.

14d2) Halbfinale 1 bestreiten der Erstplatzierte, Drittplatzierte, Fünftplatzierte usw., Halbfinale 2 der Zweitplatzierte, Viertplatzierte, Sechstplatzierte usw. Sollte ein Viertelfinale nötig sein, wird ein ähnliches Verfahren dort angewendet. Dies soll gewährleisten, dass die einzelnen Spielrunden möglichst gleich stark besetzt sind. Aus jedem Halbfinale qualifizieren sich die ersten Drei für das Finale.

14e) Die finale Runde zur Bestimmung der Clanturnier-Teilnehmer wird, wenn zuvor ein Halbfinale/Viertelfinale ausgespielt wurde, mit sechs Spielern ausgespielt. Die besten zwei, drei, bzw. vier (je nach Vorgabe der Turnieradministratoren) qualifizieren sich für alle Spiele des Clanturniers, unabhängig von Runde oder Gegner. Der Gewinner (Erstplatzierte) der Qualifikation erhält den Titel „MIMA-Meister/-in“ für die Zeit bis zur nächsten Qualifikation.

14f) Bei Punktegleichheit, die nicht zu einer Entscheidung führt, wer qualifiziert ist und wer nicht, spielen entsprechende Spieler eine Entscheidungsrunde nach der Qualifikation (z.B. ein 1 vs 1).

14g) Bei Nichterscheinen/Rückzug (bspw. wegen Verbindungsproblemen) eines qualifizierten Spieler rückt der entsprechend nächstplatzierte der Qualifikation nach. Dies gilt aber nur für die Teilnehmer der Finalrunde der Qualifikation.

14g1) Sollte es nicht möglich sein mit Teilnehmern der Qualifikations-Finalrunde eine Mannschaft zu stellen, rücken weitere Spieler in der Reihenfolge ihres FFA-Ranks nach (NICHT nach der Platzierung im Halbfinale, dieses ist dann unbedeutend).

Neuaufnahmen/Verlassen des Clans:

15.) Voraussetzung für die Aufnahme in MIMA ist gute Kenntnis der deutschen Sprache. Alter, Geschlecht etc. spielen keine Rolle. Ausschlaggebend ist viel mehr der subjektive Eindruck, ob der Spieler „zu MIMA passt“, welcher sich schlecht näher definieren lässt.

16.) Die Obergrenze für die Anzahl der Clanmitglieder ist auf 15 festgelegt. Aufgrund einer Abstimmung vom 2.-3. April 2014 ist diese aber nicht bindend und kann in nicht näher definierten Ausnahmefällen heraufgestuft werden.

  • nach Clanleaderbeschluss vom 10. November 2014 von 17 auf 15 abgesenkt.

17.) Zur Aufnahme in MIMA muss sowohl persönlich beim Clanleader angefragt, als auch eine Anfrage auf der Clanseite gestellt werden.

18.) Die Aufnahme kann sowohl direkt vom Clanleader als auch über eine Abstimmung befürwortet werden.

19.) Jeder Spieler darf jederzeit aus MIMA austreten.

(In-)Aktivität:

20.) MIMA ist der aktivste Clan im Spiel Curve Fever und dies soll beibehalten werden. Von den Mitgliedern wird daher eine langfristige und regelmäßige Aktivität verlangt.

20a) Sollte ein Spieler länger als 30 Tage inaktiv sein, das heißt kein Spiel auf Curve Fever (unabhängig von Team- oder FFA-Spiel etc.) aktiv bestritten haben und dies unentschuldigt sein, kann dieser aus dem Clan gekickt werden. Eine Vorwarnung des Clanleaders ist dafür nicht nötig. Die Verantwortung liegt bei betreffendem Spieler.

Ergänzung zu 20a vom 21. August 2014) -aufgehoben- neu

Mitgliederliste/Aufgaben mit Stand vom 28. Januar 2015:

Clanleader, Organisator und Verantwortlicher für die Skype- und Whatsapp-Gruppe: pastakurve (Paul)

Vizeclanleaderaccount: ja und so (David, Albert, Vanja)

und die weiteren Mitglieder: 123BOBO (Klara), Airatare (Karl-Hans), alfroo (Albert), apple1519 (Isabel), Ateri (Vanja), Cookie2000 (Marie), der_mampfioso, Fred 64 scratchy123 (Ida), simax star (Steffen), Sun Ra (Jens), TesafilmB (David), THE NEW TAYLOR


Diese MIMA-Regeln treten mit dem 28. Januar 2015 bindend in Kraft.

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