Regelbedarf

Aus PlusPedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Regelbedarf ist ein Begriff aus dem deutschen Sozialrecht, der im Zusammenhang mit Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II steht. Damit soll auch das Existenzminimums in Deutschland definiert werden, indem die durchschnittlichen Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und den sonstigen alltäglichen Bedarf (z.B. elektrische Beleuchtung) ermittelt werden. Nicht zum Regelbedarf gehören die Kosten der Unterkunft (Miete und Heizung) sowie besondere Mehrbedarfe zum Beispiel für Bildung und Teilhabe von Schülern.

Seit 1. Januar 2020 beträgt der Regelbedarf für eine alleinstehende Person 432 Euro (siehe § 2Vorlage:§/Wartung/buzer Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2020).

Andere Lexika





Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular

PlusPedia Impressum
Diese Seite mit Freunden teilen:
Mr Wong Digg Delicious Yiggit wikio Twitter
Facebook




Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.

Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.


Typo3 Besucherzähler - Seitwert blog counter
java hosting vpn norway