Reformarchitektur

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Die Reformarchitektur, auch Reformbaukunst, wandte sich als lokale Bautradition Anfang des 20. Jahrhunderts gegen die internationale Architektur der damaligen Zeit (also den Historismus). Die Reformbaukunst wurde vom Deutschen Werkbund unterstützt.

Merkmale der Reformbaukunst ist die gesteigerte und schlichte Monumentalität. Man wollte keinen direkten Stilverweis wie im Historismus, sondern eine unbestimmte Assoziation mit dem zitierenden Stil. Bevorzugt wurde eine frei gegliederte Baumasse. Reduzierte Formen und rustizierte Oberflächen waren weitere Kennzeichen. Die Reformbaukunst wurde auch von der Heimatschutzarchitektur beeinflusst, um sich vom Internationalismus des Historismus abzugrenzen.[1]

Ein Gebäude der Reformbaukunst wird exemplarisch wie folgt beschrieben.

Das ehemalige Landgerichtsgebäude am Münchner Platz (in Dresden) aus den Jahren 1902-1907 von Oskar Kramer ist kein Bau des Jugendstils, eher des Materialstils, wie der Monumentalkunst. Der Bau gehörte der „neuen Bauauffassung“ an, historisierende Motive frei assoziierend, aber anders als die streng historisierende Architektur. [...]

Helas/Peltz[2]

1 Einzelnachweise

  1. Hübner et al., S. 8
  2. Helas/Peltz, S. 26 Bildnr. 22

2 Literatur

  • Ulrich Hübner et al.: Symbol und Wahrhaftigkeit. Reformbaukunst in Dresden. Verlag der Kunst Dresden Ingwert Paulsen jun., Husum 2005, ISBN 3-86530-068-5.
  •  Volker Helas, Gudrun Peltz: Jugendstilarchitektur in Dresden. KNOP Verlag für Architektur - Fotografie - Kunst, Dresden 1999, ISBN 3-934363-00-8.

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