Redtube Abmahnwelle

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Um den 9. Dezember 2013 herum wurde bekannt, dass reihenweise echte und vermeintliche Nutzer von redtube Abmahnungen erhielten.

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1 Vorgeworfene Tat

Den Nutzern wird vorgeworfen durch das Ansehen von Film(chen) eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben. Sie haben dabei üblicherweise nicht die Filme selbst verbreitet oder heruntergeladen, sondern lediglich im Streaming-Verfahren angesehen.

2 Betroffene

Laut Spiegel wurde "die Kanzlei Urmann und Collegen aus Regensburg offenbar von der in der Schweiz ansässigen Firma "The Archive" beauftragt", Internetbenutzer abzumahnen.[1] Die Nutzer sollten 250 Euro bezahlen (pro Film(chen)?) und eine Unterlassungserklärung abgeben. Es sollen 10.000 Abmahnungen verschickt worden sein.

2.1 Herkunft der Daten

2.1.1 IP-Adressen

  • Heise: "In den Anträgen von Rechtanwalt Sebastian ist die Rede davon, dass eine Software namens "GLADII 1.1.3" des Unternehmens "itGuards Inc." für die Erfassung der Täter-IP-Adressen zuständig gewesen sein soll." [2]
  • Focus: Es könnten Pishing-Seiten genutzt worden sein (retdube.de und ähnliche) mit denen Personen auf die abgemahnten Filme umgeleitet wurden.[3]

2.1.2 Personenzuordnungen

  • Spiegel: "Richter am Landgericht Köln haben im Juli und August in mehreren Beschlüssen Internet-Provider wie die Deutsche Telekom dazu verpflichtet, der Schweizer Archive AG die Identität der Anschlussinhaber zu Zehntausenden IP-Adressen zu verraten." [4]
    • Es ist ferner anzunehmen, dass die Richter latent in die Irre geführt wurden, da in den Beschlüssen von "Tauschbörsen" die Rede ist während redtube eben keine solche ist.

2.2 Trittbrettfahrer

Kurze Zeit nachdem die Abmahnungen öffentlich bekannt wurden, gingen bie vielen Usern Abmahnungs-Mails ein.[2] Es ist anzunehmen, dass diese Trittbrettfahrer dies mit dem Ziel tun, die Rechner der Nutzer mit Trojanern in den Anhängen der Mails zu infizieren.

3 Juristische Bewertungen

Im Allgemeinen wird abgeraten, die Unterlassungserklärung abzugeben oder gar Geld zu zahlen. Jedoch wird auch dazu geraten, die Abmahnungen ernst zu nehmen.[5][6] Letztlich wird oft dazu geraten, sich selbst beraten zu lassen. [7] Geschieht dies jedoch bei einem Anwalt [8]so entstehen üblicherweise mehr als 250 Euro Kosten.

Hintergrund: Bei dem Angebot handelt es sich um ein Streaming-Angebot. Dass hier eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde ist unklar, weil praktisch nicht das Werk kopiert wurde, sondern immer nur ein kleiner Ausschnitt in den Speicher des Rechners kopiert wird, der nötig ist um das Video anzuzeigen.

Redtube selbst bezeichnet die Vorwürfe als haltlos.[9]

4 Links und Quellen

4.1 Siehe auch

4.2 Weblinks

4.2.1 Bilder / Fotos

4.2.2 Videos

4.3 Quellen

4.4 Literatur

4.5 Naviblock

4.6 Einzelnachweise

  1. http://www.spiegel.de/netzwelt/web/porno-seite-redtube-abmahnungen-gegen-viele-nutzer-a-938077.html
  2. 2,0 2,1 http://www.heise.de/newsticker/meldung/Porno-Streaming-Erste-Details-zur-riesigen-Redtube-Abmahnwelle-2063753.html
  3. http://www.focus.de/digital/retdube-statt-redtube-redtube-abmahnwelle-wurde-monatelang-vorbereitet_id_3481655.html
  4. http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/redtube-die-fuenf-grossen-fragen-bei-der-porno-stream-abmahnung-a-938312.html
  5. http://www.heute.de/fragen-und-antworten-zur-abmahnwelle-von-streaming-usern-der-porno-seite-redtube-31099058.html
  6. http://blog.zdf.de/hyperland/2013/12/fragen-und-antworten-zur-abmahnwelle-gegen-streaming-user/
  7. http://www.hna.de/lokales/goettingen/verbraucherzentrale-redtube-abmahnung-nicht-zahlen-3268262.html
  8. http://www.fr-online.de/digital/redtube-com-abmahnwelle-wegen-pornos,1472406,25618156.html
  9. http://www.zdnet.de/88179187/streaming-abmahnwelle-redtube-bezeichnet-vorwuerfe-als-haltlos/

5 Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Redtube Abmahnwelle) vermutlich nicht.




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