Rechtsberatung

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Rechtsberatung ist eine Dienstleistung, die die Beratung in rechtlichen Fragen für private oder juristische Personen umfasst. Von der Beratungstätigkeit sind die Tätigkeiten der Rechtsbesorgung und Rechtsvertretung abzugrenzen. Einzelheiten regelt das Beratungshilfegesetz (BerHG).[1] In Erweiterung der Beratungstätigkeit finden jedoch regelmäßig auch Rechtsbesorgung und -vertretung statt.

1 Andere Lexika





2 Einzelnachweise

  1. § 2 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 BerHG legen beispielhaft die Unterscheidung zwischen Beratung und Vertretung nahe. (Stand: 12. Dezember 2008. Der Paragraph wurde seitdem geändert. Die beiden relevanten Sätze lauten: (a) „Die Beratungshilfe besteht in Beratung und, soweit erforderlich, in Vertretung.“; (b) „In Angelegenheiten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts wird nur Beratung gewährt.“)

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