Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

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Basisdaten
Titel: Gesetz über die Vergütung
der Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälte
Kurztitel: Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Abkürzung: RVG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Kostenrecht
Ursprüngliche Fassung vom: 5. Mai 2004[2]
Inkrafttreten am: 1. Juli 2004
Neubekanntmachung vom: 15. März 2022[1]

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz RVG) ist seit dem 1. Juli 2004 in Deutschland die gesetzliche Grundlage für die Berechnung des Honorars für den Rechtsanwalt.

1 Andere Lexika





2 Einzelnachweise

  1. BGBl 2022n I, S. 610
  2. BGBl 2004n I, S. 718 und 788

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