Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
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Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte |
Kurztitel: | Rechtsanwaltsvergütungsgesetz |
Abkürzung: | RVG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Kostenrecht |
Ursprüngliche Fassung vom: | 5. Mai 2004[2] |
Inkrafttreten am: | 1. Juli 2004 |
Neubekanntmachung vom: | 15. März 2022[1] |
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz RVG) ist seit dem 1. Juli 2004 in Deutschland die gesetzliche Grundlage für die Berechnung des Honorars für den Rechtsanwalt.
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