Qualitätsmanagement Kinder- und Jugendreisen
Das Qualitätsmanagement Kinder- und Jugendreisen (QMJ) zertifiziert und klassifiziert Kinder- und Jugendunterkünfte.
Das QMJ-Verfahren wurde unter der Federführung der Arbeitgsgemeinschaft "Junges Land für Junge Leute" entwickelt und wird seit 2007 durch das BundesForum Kinder- und Jugendreisen bundesweit durchgeführt. Grundsätzlich können sich alle Kinder- und Jugendunterkünfte nach Schulung und Prüfung um eine Zertifizierung und anschließend um eine Klassifizierung mit bis zu 5 Sternen bewerben.
Das QMJ unterteilt sich in zwei Stufen:
- Basiszertifizierung
- Sterneklassifizierung
Inhaltsverzeichnis
Übrigens: Die PlusPedia ist NICHT die Wikipedia. Wir sind ein gemeinnütziger Verein, PlusPedia ist werbefrei. Wir freuen uns daher über eine kleine Spende! |
1 Erste Stufe
Die Basiszertifizierung besteht aus
- der Abgabe der Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen mit vorgegebenen Kriterien der Basis)
- der Zulassung zum Verfahren durch das BundesForum
- der Schulung der Leiter der Einrichtungen (mind. 1 Tag)
- der Begehung der Einrichtung nach Checkliste mit anschließender Erstellung eines Auditberichts durch den Auditor und
- bei positivem Auditbericht mit Empfehlung an das BundesForum zur Übergabe des QMJ-Zertifikats mit dem QMJ-Siegel
Bewertet werden die Bereiche
- Genehmigungen
- Verpflegung
- Mitarbeiter
- Informationsgebung
- Programme/Freizeit
- Marketing
- Unterkunft
Die Basis beinhaltet alle Genehmigungen (u. a. Gewerbeanmeldung, Baugenehmigungen, Versicherungen, Brandschutz) und Voraussetzungen (wie z. B. Lagerung und Zubereitung der Waren, Küchenhygiene), die zum Betrieb einer Kinder- und Jugendunterkunft Bedingung sind.
Die Basiszertifizierung wird durch eine Wort- und Bildmarke, dem Qualitätssiegel, visualisiert. Alle Einrichtungen, die die Basiszertifizierung erfolgreich absolvieren, werden mit dieser Wort- und Bildmarke ausgezeichnet und können diese in ihren eigenen Publikationen nutzen. Das BundesForum wirbt für die Marke und die zertifizierten Unterkünfte.
Unangekündigte Kontrollen durch akkreditierte Auditoren sind jederzeit möglich.
Die Übergabe des Zertifikates sowie des Schildes mit dem Qualitätssiegel erfolgt durch das BundesForum Kinder- und Jugendreisen e. V. in festlichem Rahmen.
Gleiches gilt auch für die Sterneklassifizierung.
Die Basiszertifizierung ist uneingeschränkt gültig. Ausnahmen gelten bei z. B. größeren baulichen Veränderungen, rechtlichen Veränderungen oder Betreiberwechsel.
2 Zweite Stufe
Die Sterneklassifizierung besteht aus
- der formlosen Bewerbung
- der Schulung der Leiter der Einrichtungen (mind. 1 Tag)
- der Begehung der Einrichtung nach Checkliste mit anschließender Erstellung des Auditberichtes und bei positivem Auditbericht mit Empfehlung an das BundesForum zur Übergabe der Sterne
Bewertet werden die Bereiche
- Unterkunft
- Verpflegung
- Informationsgebung
- Marketing
- Programm/Freizeit
- Mitarbeiter
- Service/Extras
- 1 Stern wird zuerkannt: u. a. bei ansprechender Möblierung der Zimmer, Vorhandensein von Leiterzimmern mit Waschbecken, Frühstück (außer Selbstversorgerhäuser), Teilnahme der Mitarbeiter an Weiterbildungsveranstaltungen; umfassende, zutreffende und verbindliche Auskunftsfähigkeit der Mitarbeiter; ausreichend Informationsmaterial zur Freizeitgestaltung, Ausleihe von Sport- und Spielgeräten.
- 2 Sterne werden zuerkannt: u. a. bei Vorhandensein von Leiterzimmern mit Sanitärzelle, Möglichkeit der Vollverpflegung entsprechend einer jugendgerechten Küche, Kantinenverkauf/Kleinverkauf, Sportanlagen, Spielplatz, Fernsehraum, sichere Unterstellung von Fahrrädern.
- 3 Sterne werden zuerkannt: u. a. bei Vorhandensein von mindestens 25 % der Zimmer mit eigenen Sanitäreinheiten, Frühstücksbuffet, Seminarräumen, Rezeptionsdienst, Angebot von Programmen, Getränke und Snacks um die Uhr, Kinderstühle, bargeldlose Zahlung.
- 4 Sterne werden zuerkannt, wenn Verfahrensanweisungen zu verschiedenen Arbeitbereichen (z. B. Küche, Beherbergung, Rezeption) vorliegen, an der entsprechenden Schulung für LeiterInnen teilgenommem wurde und bei höherem Komfort, wie z. B. Rezeption, Seminarräume mit moderner Ausstattung von Seminartechnik, entsprechende Raumangebote für die individuelle Freizeitgestaltung (Hobbyräume, Lese-, Spiel- und Kuschelecken), Waschmaschine für Gäste, Kinderbetten, behindertengerechte Zimmer mit entsprechenden Sanitäreinrichtungen, Programmbausteine und Pauschalprogramme mit pädagogischer Anleitung.
- 5 Sterne werden zuerkannt: bei Vorhandensein von 80 % der Zimmer sowie allen behindertengerechten Zimmern mit eigenen Sanitäreinheiten; bei qualifizierten Serviceleistungen, wie z. B. Cafeteria, Qualifizierungsmodul für Mitarbeiter, Sprachkenntnisse des Personals, Trockner für Gäste, sichere Gepäckaufbewahrung und Internetzugang für Gäste.
Die Klassifizierung der 2. Stufe (Sterneklassifizierung) ist für 3 Jahre gültig.
3 Auditoren
Die Auditoren werden für die Bundesländer ausgebildet und arbeiten im Auftrag des BundesForum. Sie wirken bei den Schulungen für die Basiszertifizierung und Sterneklassifizierung mit. Ihre Hauptaufgabe ist die unabhängige externe Überprüfung der beteiligten Kinder- und Jugendeinrichtungen.
4 Zertifizierte und klassifizierte Häuser
Unter dem folgenden Link sind alle Häuser gelistet, die bereits zertifiziert und klassifiziert worden sind. http://kju.ferienboerse.net/
5 Weblinks
- http://www.bundesforum.de/qmj
- http://www.qualitaet-im-deutschlandtourismus.de
- http://kju.ferienboerse.org
- http://www.grukid.de
- http://www.gruppenhaus.de
- http://www.gruppenfahrten.com
- http://www.mcpom.com
6 Init-Quelle
Entnommen aus der:
Erster Autor: ricky Le ricky , Alle Autoren: Bischof mit der E-Gitarre Der Bischof mit der E-Gitarre, Bundesforum, Haan Morten Haan, ComillaBot, Jaelle, Aka, Murmann Frank Murmann, Sargoth, Beck's, Ma-Lik, Jutta234, Pelz, Metalhead64, Dinah, Lyzzy, Kickof, ricky Le ricky , Dulciamus
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.